Navigation

Freitag, 5. August 2011

Tag der Identität (2)

Die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Leipzig hat heute einen Eilantrag der NPD abgelehnt, die Stadt Geithain zur Überlassung des Bürgerhauses am 13.8.2011 zu verpflichten. (Az. 6 L 327/11)

Die NPD konnte das Verwaltungsgericht nicht davon überzeugen, dass es bereits in der Vergangenheit zu öffentlichen politischen Veranstaltungen, mit überregionalen Charakter, gekommen ist. Genau dies ist der Ablehnungsgrund der Stadt Geithain gewesen, was zumindest in erster Instanz gerichtlicht stand hielt. Die NPD hat bereits das Rechtsmittel der Beschwerde zum Sächsischen Oberverwaltungsgericht gegen die Entscheidung eingelegt.

Endgültige Klarheit, ob es am 13.8. zum Tag der Identität in Geithain kommt, wird es also erst im laufe der Woche geben. Manuel Tripp hat sich bereits über den Twitter Kanal des "Freien-Netzes" zu der Entscheidung geäußert und angekündigt, dass die Veranstaltung definitiv statt findet. Für den Fall, dass die Nutzung des Bürgerhauses untersagt wird, seien Alternativpläne vorhanden. Wie diese Alternativen aussehen und ob die Veranstaltung dann immer noch in Geithain stattfindet oder vielleicht in die nähere Umgebung verlagert wird, ist nicht bekannt.

Siehe auch:

1 Kommentar:

  1. Die Alternativen der Nazis sind wohl der Markt (wurde aber von der Stadt abgelehnt), das Stadion und der Platz am Freibad. Das wahrscheinlichste Szenario bei einer Ablehnung durch das OVG ist also eine Freiluft-Veranstaltung im Stadion.

    AntwortenLöschen